Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen

Die Europäische Union hat die so genannte “Omnibus-Richtlinie (EU)” eingeführt, die die Nachweis- und Kennzeichnungspflicht von Kundenbewertungen beinhaltet.
Kundenbewertungen müssen daher als geprüft, bzw. ungeprüft gekennzeichnet werden.

Aktuell ist es bei Lunesse so, dass jede Verbraucherbewertung welche auf unseren Produktseiten hinzukommt , vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft wird, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben. Die Überprüfung geschieht durch eine automatische Überprüfung in Form eines Abgleichs des Kunden, der die Bewertung abgibt und seinen Bestellungen in unserem Warenwirtschaftssystem bzw. unserer Datenbank. Damit können wir sicherstellen nur Bewertungen zu veröffentlichen, wenn der Kunde das Produkt auch vorher erworben hat.

Jedoch haben wir bei Lunesse vor dieser Richtlinie auch Bewertungen bei Gast-Bestellungen zugelassen. Da nicht alle Kunden auch ein Kundenkonto bei uns haben – es steht ja jedem frei als Gast zu bestellen – wurde eine Gruppe davon ausgeschlossen Bewertungen abzugeben. Da wir einige Kunden schon sehr lange – und auch privat – kennen, war auch das Vertrauen vorhanden die Bewertungen zuzulassen. Eine Überprüfung der Bewertungen hat also vor deren Veröffentlichung nicht stattgefunden. Die Bewertungen könnten also auch von Verbrauchern stammen, die die Ware gar nicht erworben oder genutzt haben.

Das Resultat sind Bewertungen die nicht alle verifiziert wurden. Da sowohl geprüfte, als auch ungeprüfte Bewertungen in das Gesamtergebnis einfließen, sind wir verpflichtet das Gesamtergebnis der Bewertungen als „ungeprüft“ zu kennzeichnen, da die Einbeziehung von nicht-verifizierten Rezensionen dafür sorgt, dass das Gesamtergebnis so gesehen nicht geprüft ist.